Demontage und Stilllegung von Erd-, Keller-, und Batterietanks
Bevor eine Demontage durchgeführt werden darf, muss die Anlage zuvor ordnungsgemäß stillgelegt werden. Dabei wird der Behälter entleert und gereinigt. Die Altölrückstände werden aufgenommen, abtransportiert und gemäß § 19 LWHG fachgerecht entsorgt. Eine eventuell im Tank befindliche Kunststoffinnenhülle muss ebenfalls ausgebaut und entsorgt werden. Bei größeren Tankanlagen sowie bei Erdtanks kann eine Stilllegungsprüfung durch einen Sachverständigen (TÜV Rheinland) erforderlich sein. Terminkoordination sowie Hilfestellung bei der Abnahme der Behälter erfolgt durch unter geschultes Fachpersonal.
Demontage von Kellertanks und Batterietanks
Kellertanks werden vor Ort geöffnet, in kleine transportfähige Stücke zerlegt und dann einzeln aus dem Gebäude transportiert. Die Stahl- bzw. Kunststoffteile werden direkt abtransportiert und fachgerecht nach WHG entsorgt.
Demontage und Erdtanks
Diese werden nach der Reinigung freigelegt, mit einem Krank aus der Baugrube gehoben und abtransportiert. Die Bitumenisolierung wird dann vom Behälter getrennt und fachgerecht entsorgt. Der Behälter wird zerschnitten bzw. auseinander gebrannt und der Schrottverwertung zugeführt.
Anforderungen
Die Stilllegung und die Demontage der Tankanlagen erfolgt nach den entsprechenden Richtlinien und Gesetzen und wird, sofern vorgeschrieben, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
ausgeführt.